Erste eigene Wohnung?

Es ist bestimmt eine spannende Vorstellung, irgendwann eine eigene Wohnung zu haben. Du kannst entscheiden, wie du dich einrichten möchtest.

Vielleicht fühlst du dich aber gar nicht so wohl, wenn du an ein Leben in einer eigenen Wohnung denkst. Das ist auch o.k., denn es gibt viele Fragen und Unsicherheiten. Das kann auch mulmige Gefühle auslösen.

Dann ist es gut mit deiner Familie oder Pflegefamilie, deinen Betreuer*innen oder Freund*innen über deine Gedanken und Sorgen zu sprechen. Ihr könnt gemeinsam überlegen, wie du gerne leben möchtest und was du dir zutraust. So kannst du in Gesprächen herausfinden, ob du überhaupt allein in einer Wohnung wohnen möchtest. Vielleicht ist zum Beispiel eine Wohngemeinschaft oder ein Studierendenwohnheim für dich passender.

Manche planen auch nicht in eine eigene Wohnung sondern mit dem Freund oder der Freundin zusammenziehen. Falls ihr die Wohnung nicht vollständig alleine finanzieren könnt und auf Unterstützungsleistungen angewiesen seid, informiert euch vorab über mögliche Auswirkungen auf die finanzielle Unterstützung. Wenn eine*r von euch beispielsweise Jobcenterleistungen bezieht, kann es sein, dass erwartet wird, dass der oder die andere für ihn oder sie mit aufkommt.

Wohnungssuche

Mit der Suche nach einer Wohnung wird sehr konkret, dass ein neuer Lebensabschnitt ansteht. Mittlerweile werden viele Wohnungen über das Internet angeboten. Aber auch Anzeigen in Zeitungen, Aushänge in Supermärkten oder an Unis solltest du dir ansehen. Vielleicht zieht auch jemand aus deinem Freundeskreis um und sucht noch eine/n Nachmieter*in.

Verschiedene Portale erleichtern außerdem die konkrete Suche, z. B.:

www.wg-gesucht.de

www.ebay-kleinanzeigen.de

www.null-provision.de

www.wohnungsboerse.net

Oft ist es sehr schwierig eine Wohnung zu finden. Aber lass dich nicht entmutigen. Es gibt verschiedene Anbieter*innen. Du kannst dich z.B. auch an Wohnungsbaugesellschaften wenden, die viele Wohnungen zur Verfügung haben. Dort kannst du dich in der Regel direkt auf eine Interessent*innenliste setzen lassen. Mach’ das möglichst frühzeitig. Außerdem können dich auch Beratungsstellen bei der Wohnungssuche unterstützen.

Angemessenheit

Wenn du Bürgergeld (ehem. ALG II) beziehst, muss die Höhe der Wohnungsmiete angemessen sein. Auch für die Größe der Wohnung gibt es Regelwerte, z. B.: 50 qm für eine Person, 60 qm für zwei. Falls du aber eine größere Wohnung findest, stimmt das Jobcenter in der Regel doch zu, wenn die Höhe der Miete o.k. ist.

Maklerkosten werden nur übernommen, wenn nicht genug Wohnungen verfügbar sind. Das musst du vorher mit dem Jobcenter klären.

Sozialwohnungen & Wohnberechtigungsschein

Es gibt staatlich geförderte Wohnungen, die besonders günstig sind. Mit einem Wohnberechtigungsschein (B-Schein) kannst du dich um solch eine Wohnung bewerben. Deine Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann dir den B-Schein ausstellen, wenn du eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitest. Die Grenze hängt von deinem Wohnort ab.

MEHR INFO: WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN

Besichtigung

Kommt eine Wohnung in Frage, kannst du mit dem*der Vermieter*in einen Besichtigungstermin vereinbaren. Manchmal gibt es Sammeltermine, die schon in der Anzeige stehen. Dann sehen sich viele Interessierte gleichzeitig die Wohnung an. Nimm zur Besichtigung der Wohnung jemanden mit, der sich auskennt – auch zu deiner persönlichen Sicherheit.

CHECKLISTE WOHNUNGSBESICHTIGUNG

Bedenke:

… dass du dich hier schon als möglicher zukünftiger Mieter präsentierst.
… am besten hast du schon alle wichtigen Unterlagen, z. B. zu deinem Einkommen, dabei.

Selbstauskunft

Vermieter*innen können dich bitten einen Selbstauskunftsbogen auszufüllen. Darin werden Fragen zu deiner Person, deinem Alter, Beruf, Familienstand etc. abgefragt. Sehr persönliche Fragen, z. B. nach einer Schwangerschaft, musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten.

Mietvertrag

Du hast eine Wohnung gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du den Mietvertrag unterzeichnest, solltest du ihn mit jemandem gemeinsam durchlesen. Frag bei Unklarheiten deine Eltern, Betreuer*innen oder Pflegeeltern oder wende dich bei Bedarf auch an eine Beratungsstelle! Fragen an den*der Vermieter*in solltest du unbedingt vor der Unterschrift klären.

MEHR INFO: MIETERECHT

Wohnungsübergabeprotokoll

Am Tag der Schlüsselübergabe wird dein*e Vermieter*in mit dir den Zustand der Wohnung in einem Wohnungsübergabeprotokoll dokumentieren. Das bekommst du ausgehändigt. Bewahre es gut auf, damit du später nicht für Schäden aufkommen musst, die schon vorher bestanden. Mach’ diese Übergabe am besten auch in Begleitung von jemand Erfahrenem.

VORDRUCK WOHNUNGSÜBERGABE-PROTOKOLL

Kaution

Vor dem Einzug in die Wohnung musst du in der Regel eine Sicherheit (=Kaution) hinterlegen. Der*die Vermieter*in kann bis zu drei Kaltmieten verlangen. Die Kaution wird auf einem Bankkonto hinterlegt. Nach deinem Auszug bekommst du die Kaution plus Zinsen spätestens nach 6 Monaten zurückerstattet. Wenn du aber Schäden in der Wohnung verursacht hast, kann der*die Vermieter*in die Kosten für Reparaturen von deiner Kaution abziehen. Auch Mietrückstände oder z. B. Nachzahlungen für Heizkosten kann er/ sie damit ausgleichen.

Wenn dir das Geld für die Kaution fehlt, kannst du beim Leistungsträger (Jugendamt, Jobcenter, Sozialamt) ein Darlehen beantragen. Das Darlehen darf nicht vom Jobcenter durch Abzüge von der Regelleistung zurückgefordert werden.

Wohnungsausstattung

Für die erste eigene Wohnung benötigst du Haushaltsgegenstände und Möbel, je nach vorhandener Ausstattung auch eine Küche und Waschmaschine. Erkundige dich frühzeitig, ob das Jugendamt dich mit einer Erstausstattungspauschale unterstützt. Wenn du Bürgergeld beziehst, kannst du ebenfalls Mittel für die Einrichtung beantragen. Eine Erstausstattungspauschale wird aber nur einmal (vom Jobcenter oder vom Jugendamt) gewährt.

Gebrauchte Möbel findest du in Hildesheim z.B. bei:

Labora- Möbelshop
Möbelshop für Bedürftige
Osterstraße 30
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 12633

AWO BAZARO
Soziales Kaufhaus und Repair-Café
Cheruskerring 47
31137 Hildesheim
Tel.: 05121/ 2812810

Lucky’s Antik
Orleansstraße 69
31135 Hildesheim
Tel.: 05121 1025739
Mail: lucky.antik@t-online.de

Oder auch im Internet, z. B.:

www.ebay-kleinanzeigen.de

In Anzeigenblättern gibt es auch interessante Angebote. Manchmal lohnt es sich auch den/die Vormieter*in zu fragen, ob er/sie vorhandene Einrichtungsgegenstände an dich verkauft. Dafür leistest du dann eine sogenannte »Abstandszahlung«.

Umzug

Sobald der Mietvertrag unterschrieben ist, geht die Planung für den Umzug los. Eine Checkliste ist hilfreich, um alles im Blick zu haben. Du musst viel Papierkram erledigen, Einrichtungsgegenstände besorgen, deine eigenen Sachen in Kisten packen. Vielleicht planst du auch eine kleine Abschieds- oder Einweihungsparty. Das ist viel auf einmal.

Für den Transport deiner Möbel gibt es vielleicht ein großes Auto deiner Eltern, der Wohngruppe oder deiner Pflegeeltern, das du nutzen kannst. Mietautos kommen in Frage, wenn du sie nur kurz brauchst. Vergleiche aber die Preise der Anbieter gut. Für kleinere Gegenstände kannst du dir in Hildesheim auch kostenlos ein Lastenrad ausleihen.

Bedenke: Manchmal musst du vor dem Einzug in die Wohnung noch streichen oder tapezieren.

Regelmäßige Kosten für die Wohnung

Neben der festen monatlichen Miete gibt es sogenannte Nebenkosten der Wohnung. Beides zahlst du am Anfang jeden Monats im Voraus. Richte einen Dauerauftrag bei der Bank ein oder erteile deiner*m Vermieter*in einen dauerhaften Lastschrifteinzug.

Wenn das Jugendamt oder Jobcenter die Miete komplett übernehmen, zahlen sie es am besten direkt an den*die Vermieter*in. Die Wasser- und Stromkosten richten sich nach dem Verbrauch. Einmal jährlich rechnet der*die Vermieter*in die Nebenkosten ab, so auch der Stromanbieter. Durch einen sparsamen Verbrauch kannst du eventuell Geld zurückerstattet bekommen.

Beachte die unterschiedlichen Kostenanteile für die Wohnung:

– Miete (Kaltmiete)
– Nebenkosten:
Wasser, Abwasser, Heizung, Hausmeister, Hausreinigung, Fahrstuhl, – Straßenreinigung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Grundsteuer
– Strom
– Rundfunkgebühren (GEZ)

Anmelden: Strom und GEZ

Mit dem Einzug in die eigene Wohnung musst du auch regelmäßig Strom, Rundfunkgebühren und eventuell auch Festnetz/Internet bezahlen. Um die Anmeldung musst du dich selbst kümmern. Bei der GEZ gibt es Möglichkeiten der Befreiung.

STROMANBIETER SUCHEN

GEZ ANMELDEN / BEFREIUNG

Ummelden

Sobald du in deiner neuen Wohnung lebst, musst du dich innerhalb von einer Woche ummelden (manchmal gelten auch zwei Wochen Ummeldefrist). Dazu musst du in das Einwohnermeldeamt. Für das Ummelden benötigst du eine Vermieterbescheinigung und deinen Personalausweis. Wer die Meldefrist nicht einhält, kann ein Ordnungsgeld von 10 bis zu 500 € erhalten.

Außerdem:

– Adresse mitteilen z. B. an Behörden, Krankenkasse, Bank, Schule/Ausbildungsstelle

Nachsendeantrag bei der Deutschen Post stellen