Übergang: Schule – Beruf
Vielleicht gehst du noch zur Schule und der Weg in die Berufsausbildung erscheint dir noch weit weg. »Erst einmal den Schulabschluss machen und danach weitersehen.« Das klingt verständlich. Allerdings kannst du in deiner Entscheidung für eine Ausbildung nicht so spontan sein. Der Übergang Schule-Beruf, von der Wahl einer Ausbildung bis zum Ausbildungsbeginn braucht es Zeit.
Einen Ausbildungsabschluss kannst du in einer Berufsschule, in einem Ausbildungsbetrieb oder einer Fachhochschule/Universität erwerben. Wenn du schon einen bestimmten Berufswunsch hast, musst du dich frühzeitig bewerben. Deine Chancen stehen günstiger, wenn du rechtzeitig nach einer Ausbildung suchst.
Die meisten Jugendlichen haben noch gar keinen konkreten Berufswunsch. Das ist normal. Dann ist es besonders wichtig, die Möglichkeiten für eine Ausbildung in deiner Region zu kennen. Eine gute Vorbereitung erhöht schließlich deine Chancen auf einen Ausbildungsplatz, der dir gefällt.
Vielleicht hast du …
- die Schule noch nicht abgeschlossen.
- deinen Schulbesuch unterbrochen und möchtest ihn wieder fortsetzen.
- die Schule gerade beendet und eine Ausbildung steht an.
Das Schulsystem bietet viele Möglichkeiten quer wieder einzusteigen, wenn du die Schule wechselst oder nach einer Unterbrechung wieder beginnst. Es ist vorteilhaft einen Schulabschluss zu haben. Das erleichtert den Weg in eine Ausbildung und die Berufswelt.
Berufsorientierung
In Deutschland gibt es mehr als 350 Ausbildungsberufe. Häufig sind nur wenige Berufe bekannt. Es lohnt sich aber genauer zu schauen.
Im Berufsinformationszentrum (BIZ) kannst du dich über alle Berufe informieren. Außerdem kannst du dich auch bei der Berufsberatung individuell beraten lassen. Für Information und Beratung zum Studium kannst du dich an die Studienberatungen wenden.
Hier findest du Informationen und Orientierungshilfen:
Informative Websites:
Online Beratungsangebot für junge Menschen bei Fragen rund um den Übergang Schule – Beruf:
Der Weg in eine Ausbildung geht nicht immer nahtlos. Das ist kein Problem. Die Berufsschulen bieten Unterstützung im Übergang Schule Beruf, falls du noch keinen Schulabschluss oder noch keinen konkreten Berufswunsch hast. Vielleicht fällt dir die Schule aber eher schwer. Dann kann eine betriebliche Ausbildung ein guter Weg sein. Das geht sogar ohne Schulabschluss. Mit einem Schulabschluss hast du jedoch mehr Wahlmöglichkeiten.
Berufsschulen
Berufsvorbereitungsjahr: BVJ
Das BVJ ist für diejenigen geeignet, die die Schule beendet und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Dort wird eine besondere Förderung geboten. Du kannst im BVJ bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss erreichen.
Berufsfachschulen: BFS
Die ein- oder zweijährigen Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die Schüler*innen in einen oder mehrere Berufe einführen. Sie vermitteln einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren Ausbildungsberufen, z.B. Gartenbau. An einer berufsqualifizierenden BFS kannst du auch einen Ausbildungsabschluss machen. Die BFS setzt mindestens den Hauptschulabschluss voraus.
Die Anmeldefrist der Berufsschulen ist immer Ende Februar des jeweiligen Jahres.
Ausbildung und Ausbildungsduldung
Wenn dein Asylantrag abgelehnt wurde/wird und dein legaler Aufenthalt gefährdet ist, kann eine Ausbildungsduldung eine Möglichkeit sein. Hier findest du Videos in verschiedenen Sprachen zum Thema Ausbildung finden und eine Ausbildungsduldung erhalten.
Ausbildungsplatz suchen und finden
Die Ausbildung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Auch das Angebot an Ausbildungen ist nicht überall gleich. Einen Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten in deiner Region findest du unter:
Wenn du genauer weißt, welche Berufe für dich in Frage kommen, kannst du nach einem Ausbildungsplatz suchen.
Hier kannst du konkret Ausbildungsplätze finden:
Stellenanzeigen in Tageszeitungen und im Internet
Im Internet
Jobportale
Wenn du dich frühzeitig bewirbst oder in einer Berufsschule anmeldest, stehen deine Chancen günstiger.
Bewerbung und Vorstellungsgespräch
Hast du eine angebotene Ausbildung gefunden, die dich interessiert? Dann schreibst du eine Bewerbung. Das ist deine erste Visitenkarte. Nimm dir genug Zeit, um die Bewerbung ansprechend und vollständig zu gestalten. Bereite sie am besten mit jemandem vor, der sich auskennt und deine Unterlagen prüfen kann. Anlaufstellen dafür findest du hier.
Unterstützungsmöglichkeiten beim Bewerbungen schreiben in Hildesheim findest du hier.
Du hast eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Bereite dieses erste persönliche Kennenlernen sehr gut vor. Am besten bereitest du dich mit jemandem zusammen vor. Es gibt typische Fragen. Auch dein Auftreten kannst du vorher proben. Es gibt hilfreiche Tipps im Netz.
Ausbildung und los!
Wenn du einen Ausbildungsplatz gefunden hast, solltest du einiges wissen und beachten. Angefangen beim Arbeitsvertrag bis Zeugnis. Im Ausbildungsverhältnis sind deine Arbeitszeiten, deine Bezahlung, Pflichten und Rechte geregelt. Du brauchst auch einige Unterlagen, wenn deine Ausbildung beginnt. Es ist gut, sich darüber rechtzeitig zu informieren.
In einer betrieblichen Ausbildung bekommst du eine Ausbildungsvergütung. Oft reicht dies aber zum Leben nicht aus. Bei einer schulischen Ausbildung bekommst du gar keine Bezahlung. Du musst also während der Ausbildung fast immer Unterstützung von staatlichen Stellen in Anspruch nehmen.
Unterstützung in der Ausbildung
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Wenn du eine Ausbildung machst, aber dir die Fachpraxis oder der Theorie-Unterricht Schwierigkeiten bereitet, kannst du Unterstützung bekommen. Der Ausbildungsabschluss kann mit abH dennoch gelingen. Du bekommst dann mindestens 3 Stunden in der Woche Nachhilfe. Du kannst auch Beratung erhalten, falls belastende Dinge deine Ausbildung erschweren. Sprachförderung ist ebenfalls möglich. Eine abH ist für dich kostenlos. Nähere Infos bekommst du bei der Berufsberatung.
Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)
Falls du aufgrund einer Behinderung eine besondere Unterstützung brauchst, ist eine begleitete betriebliche Ausbildung eine gute Möglichkeit. Du bekommst intensive sozialpädagogische Begleitung und Nachhilfe. Voraussetzung ist, dass bei der Agentur für Arbeit dein Antrag auf berufliche Rehabilitation bestätigt wurde.
Wenn es nicht klappt …
Vielleicht hast du eine Ausbildung begonnen und merkst, dass du andere Vorstellungen von dem Berufsfeld hattest. Manchmal passt auch der Ausbildungsbetrieb nicht oder die Anforderungen sind zu hoch. Es ist völlig in Ordnung, die Ausbildungswahl zu überdenken. Für eine Neuorientierung sind Gespräche mit Vertrauten, insbesondere mit der Berufsberatung und auch mit dem Ausbildungsbetrieb sehr wichtig. Dann kannst du frühzeitig nach neuen Wegen suchen. Es gibt auch im Netz hilfreiche Tipps, um weiter zu planen.
Trainings und Förderangebote
Es kann sein, dass du nicht direkt nach der Schule in eine Ausbildung starten kannst. Dafür kann es viele Gründe geben:
- Du hast noch keinen Ausbildungsplatz gefunden.
- Gesundheitliche Probleme hindern dich an der Aufnahme einer Ausbildung.
- Du brauchst für eine Ausbildung noch Vorbereitung und Training.
Die Jugendberufshilfe oder das »Übergangsmanagement« vor Ort können dich ganz individuell unterstützen. Diese Angebote bieten einen geschützten Rahmen. Du kannst dich auf eine Ausbildung vorbereiten, zum Beispiel durch begleitete Praktika. Diese Angebote werden entweder durch Jugendämter, die Jobcenter oder die Agenturen für Arbeit finanziert und vermittelt.
Nicht gleich eine Ausbildung?
Vielleicht möchtest du gar nicht direkt nach dem Schulabschluss mit einer Ausbildung beginnen. Es gibt verschiedene Alternativen:
- Praktika können dir Einblick in Berufsfelder verschaffen und den Weg zu einem Ausbildungsplatz ebnen. Falls du Bürgergeld (ehem. ALG II) bekommst, musst du aber klären, ob dein Leistungsanspruch davon berührt wird.
- In einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) kannst du dich nach deinen Interessen engagieren oder auch ein Berufsfeld näher kennenlernen. Du bekommst ein Taschengeld, teilweise eine kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Du bist sozialversichert und hast weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Bei Bedarf kannst du ergänzend Bürgergeld bekommen.
Jobben
Eventuell möchtest du erst einmal jobben und Geld verdienen, ohne dich auf eine Ausbildung festzulegen. Grundsätzlich sind aber deine Berufsaussichten mit einer Ausbildung besser als mit einem Job. Vielleicht möchtest du auch die Zeit überbrücken, bis deine Ausbildung beginnt. Es gibt z.B. Minijobs und Schüler*innen-/Student*innenjobs. Solltest du Sozialleistungen z.B. vom Jobcenter bekommen, wird dein Einkommen angerechnet. Einen Teil darfst du behalten.
Hier findest du Jobangebote:
Sei vorsichtig bei Jobangeboten, die einen extrem hohen Verdienst versprechen. Meistens sind sie unseriös. Ab 18 Jahren hast Du Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 12,00 Euro brutto pro Stunde.
Studium
Wenn du das Abitur oder die Fachhochschulreife erworben hast, kannst du studieren. Auch eine fachbezogen erworbene Hochschulreife wie z.B. Technik oder Sozialwesen erlaubt die Wahl eines anderen Studienfachs. Nach dem Abschluss einer Berufsausbildung stehen dir auch ohne Abitur Wege ins Studium offen.
Wenn du ein Studium planst, hast du sicherlich viele Fragen:
- Was möchte ich studieren und reichen meine Noten dafür?
- Wo kann ich studieren?
- Wie finanziere ich mein Studium?
- Wer kann mich unterstützen?
Arbeiten: Rechte und Pflichten
Manche Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer*in begegnen dir schon, wenn du eine Ausbildung in einem Betrieb machst. Spätestens aber wenn du nach der Ausbildung deine erste Stelle hast, gibt es einiges zu beachten:
Arbeitsvertrag
In Deutschland kann man im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften den Vertrag frei verhandeln. Ein Arbeitsvertrag sollte am besten
schriftlich abgeschlossen werden und z.B. die vereinbarte Tätigkeit,
Arbeitszeit, Arbeitsort, Bezahlung, Probezeit und Urlaubsanspruch regeln. Vor
der Volljährigkeit ist für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die Zustimmung
des gesetzlichen Vertreters
erforderlich.
Grundpflichten
Im Arbeitsverhältnis gilt die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer*innen. Bist du krank, musst du dich sofort bei dem Arbeitgeber melden und ggf. auch eine Krankschreibung deines Arztes/deiner Ärztin vorlegen. Grundpflicht des Arbeitgebers ist es, dich zu bezahlen. Im Vertrag ist vereinbart, welche Tätigkeiten du übernehmen sollst. Es gelten besondere Regelungen für Minderjährige (Jugendarbeitsschutzgesetz).
Bezahlung
Die Bezahlung ist in Deutschland frei verhandelbar. Wendet der Arbeitgeber einen Tarifvertrag an, so muss er mindestens den Tariflohn zahlen. Besorg’ dir die Tariftabelle oder lass’ dir vor einer Zusage deinen Lohn ausrechnen. Ansonsten gilt ein Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro, ab 2020 von 9,35 Euro brutto pro Stunde. Davon gibt es aber Ausnahmen, z.B. gilt er nicht für Minderjährige. Er gilt auch nicht solange du in einer Ausbildung bist.
Urlaub
Der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage pro Jahr. Gilt ein Tarifvertrag, ist der Urlaubsanspruch meist höher. In der Regel musst du die Probezeit abwarten (6 Monate), bis du den ersten Urlaub nehmen kannst. Den Zeitpunkt deines Urlaubs musst du mit deinem Arbeitgeber absprechen.
Kündigung
Ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten gekündigt werden – für Arbeitnehmer*innen gibt es aber besondere Schutzvorschriften. Es müssen auch Fristen eingehalten werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet in der Regel ohne Kündigung.
Arbeitslosengeld
Wenn du nach Ende der Beschäftigung Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen möchtest, musst du dich bei einer Kündigung sofort und bei einer Befristung spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden.