Wenn du ein Einkommen hast, aber Schwierigkeiten hast deine Miete zu finanzieren, kannst du unter Umständen auch Wohngeld beantragen. Das Wohngeld soll bei der notwendigen Aufbringung der Wohnkosten helfen. Es kann von Deutschen und Migrant*innen mit gültigem Aufenthalt beantragt werden.

Wenn man Transferleistungen bekommt, erhält man kein Wohngeld. Du bist also nicht wohngeldberechtigt, wenn du einer der folgenden Leistungen beziehst:

Da die Wohnkosten bereits von Jobcenter oder Sozialamt geleistet werden, können auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit mit einer Person zusammen wohnen, die diese Leistungen bezieht kein Wohngeld erhalten.

MEHR INFO: WOHNGELD