Wenn du ein Einkommen hast, aber Schwierigkeiten hast deine Miete zu finanzieren, kannst du unter Umständen auch Wohngeld beantragen. Das Wohngeld soll bei der notwendigen Aufbringung der Wohnkosten helfen. Es kann von Deutschen und Migrant*innen mit gültigem Aufenthalt beantragt werden.
Wenn man Transferleistungen bekommt, erhält man kein Wohngeld. Du bist also nicht wohngeldberechtigt, wenn du einer der folgenden Leistungen beziehst:
- Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II – Hartz IV) und Sozialgeld nach dem SGB II
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG und Ausbildungsgeld
- Verletztengeld nach SGB VII
- Hilfen in stationären Einrichtungen, wenn Hilfen für den Lebensunterhalt geleistet werden
- Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Da die Wohnkosten bereits von Jobcenter oder Sozialamt geleistet werden, können auch Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft / Haushaltsgemeinschaft, die mit mit einer Person zusammen wohnen, die diese Leistungen bezieht kein Wohngeld erhalten.