Finanzielle Unterstützung in der Schwangerschaft

Wenn es in der Schwangerschaft finanziell knapp wird oder wenn du ALG II beziehst, kannst du beim Jobcenter einen Mehrbedarf (§21 Abs 2 SGB II) sowie Erstausstattungen für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt (§23 SGB II) beantragen.

Zudem können Mütter in schwierigen Situationen und Notlagen Anträge bei der Bundesstiftung Mutter und Kind stellen. Die Antragstellung läuft über eine Beratungsstelle in deiner Nähe.

BERATUNGSSTELLE FÜR DIE ANTRAGSTELLUNG FINDEN
Kindergeld

Das Kindergeld muss bei der Familienkasse beantragt werden.

Familienkasse Hildesheim
Am Marienfriedhof 3
31134 Hildesheim
Tel.: 0800 4555530 (Kindergeld Hotline)
E-Mail: familienkasse-hildesheim@arbeitsagentur.de

KINDERGELDANTRAG STELLEN
Kinderzuschlag

Familien mit wenig Einkommen können zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag beantragen. Die Höhe des Kinderzuschlages kann maximal 170 € monatlich betragen, ist aber vom Einkommen der Eltern abhängig.
Man kann den Kinderzuschlag beantragen, wenn ein unverheiratetes Kind unter 25 Jahren im Haushalt lebt für das du Kindergeld erhältst und das Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt, aber die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt. Die Höchsteinkommensgrenze wird für jede Familie extra bestimmt, da sie von den Lebenshaltungskosten der Eltern abhängt. Außerdem musst du mit dem Kinderzuschlag genug Einkommen haben, dass du keinen Anspruch auf Alg II hast.

MEHR INFO: KINDERZUSCHLAG
Elterngeld

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Babys und kleinen Kindern. Es soll als Ausgleich dienen, wenn Eltern weniger Einkommen haben, weil sie in der Zeit nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten. Elterngeld steht aber auch Eltern zu, die vor der Geburt kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in verschiedenen Varianten, die man kombinieren kann. Die Höhe des Elterngelds und die Dauer des Elterngeldanspruchs ist abhängig von der Variante und dem Einkommen vor der Geburt.