Manchmal dauert die Bewilligung eines Antrages sehr lange, BAB und BAföG reichen nicht aus oder der Antrag wird abgelehnt. Dann gibt es weitere Möglichkeiten für Unterstützung.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, kann man immer einen Widerspruch schreiben! Wende dich bei Schwierigkeiten auch an eine Beratungsstelle.

Unterhaltszahlungen der Eltern

Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig, solange du dich in einer Schul- bzw. der ersten Berufsausbildung befindest.

Der Unterhalt kann in Form von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung im Elternhaus gestellt werden (sogenannter Naturalunterhalt). Wenn du bei deinen Eltern leben kannst und sie dich versorgen, ist der Unterhaltsanspruch damit erfüllt. Manchmal wird dies aber nicht möglich sein. Dann müssen deine Eltern – abhängig von der Höhe ihres Einkommens – für dich »Barunterhalt« zahlen. Dies allerdings nur, wenn sie finanziell »leistungsfähig« sind. Wenn deine Eltern nicht zusammenleben oder geschieden sind, wird geschaut, wer von beiden wieviel zahlen kann.

Wenn du in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebst, zahlt das Jugendamt die Kosten deines Lebensunterhaltes, fordert aber von deinen Eltern einen sogenannten Kostenbeitrag. Dieser richtet sich nach deren Einkommen. Wenn die Hilfe geendet hat, musst du dich um Unterhaltszahlungen deiner Eltern selbst kümmern.

Wenn deine Eltern nicht bereit sind zu zahlen, kannst du beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein bekommen. Damit kannst du dich – gegen eine geringe Gebühr – bei einem Anwalt beraten lassen. Gelingt es auch mit Hilfe des Anwalts nicht, deine Eltern zu freiwilligen Unterhaltszahlungen zu bewegen, bleibt nur noch die Klage vor dem Familiengericht. Hierfür kann man beim Amtsgericht Prozesskostenhilfe beantragen. Beide genannten Anträge findest du unter:

JUSTIZ FORMULARE

Kindergeld

Kindergeld kann bis zu deinem 25. Geburtstag gezahlt werden, wenn du in einer Ausbildung bist. Lebst du allein und deine Eltern tragen nichts zu deinem Lebensunterhalt bei, kannst du ab deinem 18. Geburtstag einen sogenannten »Abzweigungsantrag« stellen. Damit beantragst du die Auszahlung des Kindergeldes an dich. Das Formular dieses »Antrags auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)« findest du unter:

KINDERGELD FORMULARE

Wohngeld

Wenn du kein BAföG oder BAB erhältst, weil der Antrag abgelehnt wurde, da du nicht berechtigt bist, kann es sein, dass du wohngeldberechtigt bist.

MEHR INFO: WOHNGELD

Möglichkeiten im Rahmen des Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld II – Harz IV)

Auch wenn man in Ausbildung ist, bestehen Möglichkeiten ergänzend Leistungen nach dem SGB II zu erhalten:

  • Unterkunftskosten:
    Wenn du BAföG oder BAB erhältst und Arbeitseinkommen, Kindergeld, Unterhalt etc. nicht ausreichen, kann man einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende beim Jobcenter stellen!
  • Sonderbedarfe:
    • Kosten für die Wohnungsbeschaffung (Erstausstattung, Kaution)
  • Zudem gibt es SGB II-Leistungen in Härtefällen (nach § 27 Abs. 3 SGB II) u.a.:
    • Wenn eine Ausbildung beginnt, erhält man den Lohn erst am Ende des Monats, muss aber Miete etc. am Anfang bezahlen. In diesem Fall kann man ein Darlehen für die Zahlungslücke zum Ausbildungsbeginn (§ 27 Abs. 3 Satz 4 SGB II) beantragen.
    • Bei einem Studium: Bürgergeld (§27) kann nur in Härtefällen bezogen werden, dazu zählen besondere Lebenslagen, z.B.: Alleinerziehend, Pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung etc.

Bürgergeld musst du beim Jobcenter beantragen (Jobcenter)

Weitere Informationen über Bürgergeld für Schüler*innen und Auszubildende findest du unter:

Hilfe von Stiftungen

In besonderen Situationen, z.B. wenn du deinen Schulabschluss nachholen möchtest, kannst du auch versuchen dich an eine Stiftung zu wenden, vielleicht können sie dich unterstützen:


Johannishofstiftung
Einzelfallhilfe
Fachbereich Soziales und Senioren
Hannoversche Str. 6
31134 Hildesheim
Tel.: 05121 301-4266


Hier findest du deine*n Ansprechpartner*in (nach Anfangsbuchstaben).

Weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Wenn du studierst und besonders gut bist, kannst du versuchen ein Stipendium zu bekommen. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten für Darlehen und Nebenjobs innerhalb und außerhalb der Uni. In Notsituation gibt es weitere Unterstützungsangebote.

MEHR INFO: STUDIENFINANZIERUNG

Unterstützung für ausländische Studierende

Notfonds für ausländische Studierende in Hildesheim e.V.
Geschäftsstelle
c/o KHG-Zentrum
Braunsberger Str. 52
31134 Hildesheim
Tel.: 0 51 21 – 28 16 44
Fax: 0 51 21 – 28 16 46
E-Mail: buero@notfonds-hildesheim.de
www.notfonds-hildesheim.de

Nebenjobs

Wenn das Geld nicht ausreicht, kannst du auch einen Nebenjob suchen. Das ist auch eine gute Möglichkeit, wenn du Zeit überbrücken möchtest, bis deine Ausbildung beginnt. Es gibt z.B. Minijobs und Schüler-/Studentenjobs. Solltest du Sozialleistungen z.B. vom Jobcenter bekommen, wird dein Einkommen angerechnet. Einen Teil darfst du behalten.

Hier findest du Jobangebote:

Sei vorsichtig bei Jobangeboten, die einen extrem hohen Verdienst versprechen. Meistens sind sie unseriös. Ab 18 hast du Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,35 Euro brutto pro Stunde.