Endlich 18!
An deinem 18. Geburtstag bist du volljährig — von diesem Tag an gilst du in Deutschland rechtlich als erwachsen. Das bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Du hast jetzt nicht nur mehr Rechte, sondern auch einige neue Pflichten. Du darfst nun eigene Entscheidungen treffen, musst für dein Handeln aber auch die Verantwortung tragen.
18 — To do:
- Hilfe §41 SGB VIII beantragen
- Konto eröffnen
- Haftpflichtversicherung klären
- …
Gesetzliche Vertretung endet!
Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung durch deine Eltern. Auch eine Amtsvormundschaft oder -pflegschaft, die für dich möglicherweise eingerichtet wurde, endet an diesem Tag. Dies bedeutet, dass du nun im rechtlichen Sinne selbst für dein Handeln verantwortlich bist und alle Verträge und Rechtsgeschäfte alleine abwickeln kannst, aber auch für die Folgen, z. B. Schulden, verantwortlich bist.
Wenn du nicht oder nur teilweise in der Lage bist diese Angelegenheiten selbst zu regeln, kann, am besten schon vor dem 18. Geburtstag, ein Antrag auf die Einrichtung einer Betreuung gestellt werden. Die Betreuung kann alle Angelegenheiten oder nur einige Teilbereiche, wie die Vertretung vor Behörden, Vermögenssorge u.a. betreffen. Die Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten, allerdings kann, wenn beispielsweise Überschuldung droht ein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet werden, mit dem der*die Betreuer*in Verträge auch wieder rückgängig machen kann. Es wird empfohlen eine Betreuung notariell beurkunden zu lassen. Alternativ zur Einrichtung einer Betreuung kannst du auch einer Person deines Vertrauens eine Vollmacht erteilen, die die gewünschten Bereiche umfasst.
Geschäftsfähigkeit
Ab dem 18. Geburtstag bist du voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du ab jetzt Verträge wie Kaufvertrag, Mietvertrag oder einen Kreditvertrag selbst abschließen darfst. Alle Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, musst du auch selbst erfüllen. Das Risiko für dein Handeln trägst du selbst, z.B. wenn du die Gebühren für einen Handy-Vertrag nicht mehr bezahlen kannst.
Du kannst jetzt auch deine Geldgeschäfte eigenständig regeln und selbst ein Konto eröffnen. Volljährige können auch über ihren Wohnsitz frei bestimmen.
Zur Geschäftsfähigkeit gehört auch die »Prozessfähigkeit«. Das bedeutet, dass du jetzt das Recht hast Gerichtsprozesse zu führen. Du kannst dies selbst tun oder dich durch einen Anwalt vertreten lassen.
Anträge selber stellen
Mit dem 18. Geburtstag musst du alle Anträge bei Behörden auf Hilfe und Geldleistungen selbst stellen. Deine Eltern müssen nicht mehr zustimmen und falls dich bis dahin ein*e Vormund*in oder Pfleger*in vertreten hat, endet dies mit deiner Volljährigkeit. Du entscheidest nun selbst über deine Angelegenheiten.
Versicherungen
Wenn du deinen Auszug planst, stellt sich auch die Frage, wie du dich am besten versicherst. Eine Versicherung schützt dich finanziell vor alltäglichen Risiken, zum Beispiel bei Krankheit. Es gibt viele unterschiedliche Versicherungen. Nur wenige sind sehr wichtig wie die Krankenversicherung und die Haftpflicht.
Lass’ dir keine Versicherungen aufdrängen. Die meisten brauchst du nicht.
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung brauchst du unbedingt. Ohne gültige Versichertenkarte behandeln Ärzte heute oft nicht mehr. Manchmal stehen teure Operationen an. Das könnte kaum jemand selbst bezahlen. Dafür tritt die Krankenkasse ein. Deshalb ist eine Krankenversicherung inzwischen für alle verpflichtend.
Familienversicherung
Falls du eine Ausbildung machst und über ein Einkommen von weniger als 400 Euro verfügst, kannst du auch nach deinem 18. Geburtstag ohne zusätzliche Kosten über deine Eltern krankenversichert sein. Pflegekinder können sich auch über ihre Pflegeeltern versichern.
Wenn du also
- eine allgemeinbildende Schule besuchst
- im Studium bist
- eine schulische Ausbildung machst oder
- ein Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr leistest
dann kann die Familienversicherung bis zu deinem 25. Geburtstag fortgesetzt werden.
Eigene Krankenversicherung
Wenn du eine betriebliche Berufsausbildung machst, kannst du nicht mehr über deine Eltern versichert sein. Dann musst du dich selbst für eine Krankenkasse entscheiden und dort Mitglied werden. Auch dein Ausbildungsbetrieb zahlt dann für deine Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitslosen-, Pflege-, Renten- und Krankenversicherung). Die Beiträge werden direkt von deinem Ausbildungsgehalt abgezogen.
In Übergangsphasen sollten keine Versicherungslücken entstehen.
Ist Bürgergeld dein Haupteinkommen, wirst du selbst Mitglied einer Krankenkasse. Das Jobcenter übernimmt dann den Grundbeitrag.
Haftpflichversicherung
Die zweite wichtige Versicherung ist die private Haftpflichtversicherung. Sie trägt die Kosten, wenn du versehentlich einen »Schaden verursachst«. Das heißt, dass du etwas kaputt machst, was nicht dir gehört, oder vielleicht bei einem Unfall jemanden verletzt. In diesem Fall können die Betroffenen Schadensersatz von dir fordern. Diese Risiken sind ganz alltäglich. Jeder kann in die Situation kommen. Deine Haftpflichtversicherung bezahlt dann die Kosten.
So lange du minderjährig bist oder noch in der Kinder- und Jugendhilfe lebst, brauchst du keine eigene Haftpflichtversicherung. Wenn deine Eltern eine Haftpflichtversicherung haben, kannst du auch mit 18 zunächst bei ihnen mitversichert bleiben. Sie gilt für dich, wenn du noch zur Schule gehst, eine Ausbildung machst oder studierst. Praktika oder Wartezeiten auf einen Ausbildungsplatz zählen auch dazu. Die Mitversicherung endet, sobald eine Berufsausbildung abgeschlossen ist, spätestens aber mit dem 25. Geburtstag.
Wahlrecht
Mit der Volljährigkeit erlangst du das aktive und passive Wahlrecht. »Aktiv« bedeutet, dass du bei Europa-, Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahlen selbst wählen darfst. Du hast auch das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass du dich nun auch selbst zur Wahl stellen und gewählt werden kannst. Was viele nicht wissen: Auch in den Personal- oder Betriebsrat (die Mitarbeitendenvertretung) bei deinem*r Arbeitgeber*in kannst du dich wählen lassen.
Führerschein
Mit der Fahrausbildung musst du nicht bis zur Volljährigkeit warten. Die theoretische Prüfung darfst du schon drei Monate vor dem 17. Geburtstag machen. Die praktische Prüfung darf frühestes einen Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden.
Bis zum 18. Geburtstag darfst du nur mit Begleitung fahren. Für alle — unabhängig vom Alter — gilt: Zunächst gibt es den Führerschein nur auf Probe. Nach zwei Jahren ohne Verkehrsverstöße erhälst du die unbeschränkte Fahrerlaubnis.
Jugendschutz
Ab 18 Jahren gibt es keine Verbote nach dem Jugendschutzgesetz mehr. Du darfst nun ausgehen, solange du möchtest, jeden Film ansehen und Zeitschriften, Videos, PC-Spiele etc. nutzen. Auch der Kauf und Konsum von hochprozentigem Alkohol und Tabakwaren sind jetzt erlaubt.
Für Volljährige gelten ebenfalls die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht mehr. Ab jetzt darfst du mehr als 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen sowie Schicht- und Akkordarbeit sind nun erlaubt.
Heiraten/Ehe
Wenn beide Partner*innen volljährig sind, dürfen sie heiraten, ohne jemanden fragen zu müssen, z.B. die Eltern. Wer nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte, muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Aber auch in diesem Fall muss eine*r der Partner*innen volljährig sein. Die gesetzliche Grundlage ist § 1303 BGB.
Sorgerecht
Verheiratete volljährige Eltern erhalten in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Frauen, die nach ihrem 18. Geburtstag Mutter werden und unverheiratet sind, erhalten in der Regel das alleinige Sorgerecht für das Kind. Eine »Sorgeerklärung« beim Jugendamt ermöglicht, dass die Mutter und der Vater die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Voraussetzung ist, dass der Vater auch volljährig ist. Ist er minderjährig, benötigt er die Zustimmung seiner gesetzlichen Vertretung.
Bekommt eine minderjährige Mutter ein Kind, wird ein*e Vormund*in für das Kind bestellt, der*die bis zur Volljährigkeit der Mutter die elterliche Sorge ausübt.
Strafmündigkeit
Ab 18 Jahren bist du für dein Handeln alleine verantwortlich und voll strafmündig. Bis zum 21. Lebensjahr giltst du als Heranwachsender und kannst für eine Straftat noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Entscheidend dafür, ob du als Erwachsener verurteilt wirst oder als Jugendlicher, ist die persönliche Reife.
Überfordert?
Wenn dir auch über 18 Jahren einiges zu viel wird und dich z.B. deine Familie nicht gut unterstützen kann, kannst du dir Hilfe holen.
Du kannst auch mit 18 Jahren weiterhin oder zum ersten Mal Unterstützung durch die Jugendhilfe erhalten. Du musst dann beim Jugendamt selbst einen Antrag auf Hilfe nach §41 stellen.
Hier findest du einen