(Drohende) Wohnungslosigkeit

Kannst du deine Wohnung nicht halten oder lebst vielleicht schon auf der Straße? Es gibt viele Gründe dafür: z.B. Schulden, Verlust der Ausbildung oder Sucht.

Wenn du frühzeitig Hilfe suchst, kannst du den Verlust deiner Wohnung vielleicht noch aufhalten. Danach ist es meistens viel schwieriger eine neue Wohnung zu finden. Wenn Freund*innen dir erst einmal Unterschlupf gewähren, ist das meistens keine Dauerlösung.

Wenn der Verlust der Wohnung droht, weil du deine Miete nicht bezahlen kannst oder Strom abgeschaltet werden soll, weil du Rechnungen nicht bezahlt hast, kannst du vielleicht ein Darlehen zum Ausgleich von Miet- und Energieschulden bekommen. Für ALG II Empfänger*innen ist das Jobcenter zuständig (§ 22 Abs. 8 S. 1 SGB II), sonst das Sozialamt. Nach § 36 Abs. 1 SGB XII können Miet- und Energieschulden in „besonderen Härtefällen“ auch für Nicht-Leistungsbezieher*innen, also auch Auszubildende übernommen werden. Drohende Energie- oder Obdachlosigkeit ist ein solcher besonderer Härtefall!

Hol dir Hilfe!

Jugendamt

Bei (drohender) Obdachlosigkeit kannst du dich bis 21 Jahre immer auch an das Jugendamt wenden. Es gibt sechs Jugendhilfestationen . Je nachdem, in welcher Gemeinde du wohnst, ist ein*e andere*r Mitarbeiter*in für dich zuständig.

zu den Jugendhilfestationen

Angebote für junge Menschen

Es gibt in Hildesheim auch Angebote für junge Wohnungslose, z.B. Anlauf- und Beratungsstellen und betreutes Wohnen. Falls du nicht mehr in die Jugendhilfe möchtest, ist das eine alternative Hilfe.

Unterstützung und Beratung findest du im Café Hotspot. Das ist eine offene Anlaufstelle für junge Menschen in Notsituationen, die in begrenztem Umfang auch vorübergehende Wohnmöglichkeiten anbietet.

LABORA gGmbH
Café HOTSPOT
Marie-Wagenknecht-Straße 11
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 92 777 25
Mail: Cafe@labora.de
http://www.labora.de

Obdachlosenbehörden

Bist du obdachlos geworden und brauchst einen Schlafplatz, gibt es Notunterkünfte: Wende dich an die Obdachlosenhilfe. Die zuständige Stelle in deiner Gemeinde findest du hier:

OBDACHLOSENBEHÖRDE STADT HILDESHEIM

OBDACHLOSENBEHÖRDE LK HILDESHEIM

Hier wird dir aber nur ein Notschlafplatz zugeteilt, für Beratung wende dich an eine Beratungsstelle.